Pressemitteilung vom 26.11.2020

+++ Bundesverband begrüßt wichtige Schritte des Kabinettsausschusses – jetzt braucht es konkrete Planungen statt Doppelstrukturen und Ankündigungen

Berlin/Dresden, 26.11.2020. Mit den gestern in der dritten Sitzung des Kabinettsausschusses gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorgelegten 89 Maßnahmen liegt der Bundesregierung nun ein umfangreicher Katalog zu Abstimmung vor. Der Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB) sieht wichtige Schritte, kritisiert aber das Fehlen einer Gesamtstrategie.

„Wir freuen uns, dass einige der zentralen Forderungen der Zivilgesellschaft aufgenommen wurden. Wir sehen aber vor allem Einzelmaßnahmen und keine nachhaltige Strategie, die über die Zuständigkeiten der Ministerien hinaus geht“, erklärt Anne Mehrer, Sprecherin des BMB. Die Einzelmaßnahmen beinhalten Schritte in die richtige Richtung, die der Bundesverband und die Mobilen Beratungsteams ausdrücklich begrüßen: „Jetzt kommt es darauf an, die Maßnahmen konkret umzusetzen und dabei die Zivilgesellschaft und die Betroffenen verstärkt einzubeziehen, damit zum Ende der Legislaturperiode Ergebnisse vorliegen“.

Mit den angekündigten Eckpunkten für eine gesetzliche Grundlage der Förderung geht der Ausschuss einen wichtigen Schritt in Richtung eines Demokratiefördergesetzes. „Für die Einführung des Demokratiefördergesetzes ist es wichtig, dass damit keine Doppelstrukturen oder ‚Leuchttürme‘ aufgebaut werden, sondern gerade die seit 20 Jahren etablierten Strukturen der Opferberatung und Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus abgesichert werden – damit Betroffene und Engagierte weiterhin professionelle Unterstützung bekommen“, erklärt Heiko Klare, Sprecher des BMB. „Wir sehen, dass unsere Fachexpertise – von der Unterstützung der Zivilgesellschaft im ländlichen Raum, der Fort- und Weiterbildung im Themenfeld Rechtsextremismus und Rassismus bis zu Dialogformaten zwischen Zivilgesellschaft und Polizei – in den Maßnahmen abgebildet sind und sind gern bereit, an der Umsetzung mitzuarbeiten.“

Der Verband, der bundesweit 50 Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus vertritt, sieht in den kommenden Wochen daher drei zentrale Punkte für die Umsetzung der Beschlüsse:

  1. Das angekündigte Gesetz zur „wehrhaften Demokratie“ muss einen starken Fokus auf die demokratische Zivilgesellschaft setzen – denn die Unterstützung von Betroffenen und Engagierten sowie die Arbeit für demokratische Kultur ist keine „Ordnungspolitik mit anderen Mitteln“. Dazu braucht es eine stärkere Teilhabe von zivilgesellschaftlichen Akteuren, geförderten Projekten und vor allem Migrant*innenorganisationen.
  2. Die Ausweitung der Förderung und der Umbau der Förderprogramme darf nicht zu Doppelstrukturen und Konkurrenzen führen. Im Sinne der Beratungsnehmenden braucht es verlässliche Partner vor Ort. Mobile Beratungsteams gegen Rechtsextremismus arbeiten gemeinsam mit Opfer-/Betroffenenberatungen in den Kommunen und ergänzen einander. Die Strukturen in den Ländern und die beiden Dachverbände müssen daher weiterhin unterstützt und benannt werden.
  3. Es braucht weiterhin eine Gesamtstrategie, die über die nächste Bundestagswahl hinaus wirksam ist. Hier sind die nun bekannt gewordenen Maßnahmen ein wichtiger Schritt. Sie müssen aber konkretisiert und dauerhaft strategisch begleitet werden. Dazu gehört auch die Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts bzw. der Abgabenordnung, damit der Einsatz für die Demokratie gemeinnützig bleibt.

 

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