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Neues zur Extremismusklausel

Der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge hat, nach Angaben von dapd, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt. Dieses hatte im April 2012 entschieden, dass die Extremismusklausel rechtswidrig ist.

Anlass des Verfahrens war die Weigerung des Pirnaer Vereins AKuBiZ (Alternatives Kultur- und Bildungszentrum e.V.) im Jahr 2011, die Extremismusklausel zu unterzeichnen. Daraufhin wurden ihm Fördermittel für ein Projekt nicht ausgezahlt, das an ein Außenlager des KZ-Flossenbürg in Königstein (Sächsische Schweiz) erinnern sollte. Der Verein klagte daraufhin gegen die Extremismusklausel und bekam vor dem Verwaltungsgericht Dresden Recht.

Timo Reinfrank von der Amadeu Antonio Stiftung: “Wir sehen der nächsten Instanz in Bautzen entspannt entgegen. Mehrere Gutachten und das Verwaltungsgericht Dresden haben bereits die Rechtswidrigkeit der Extremismusklausel bestätigt. Wir hoffen, dass Frau Schröder endlich von der Extremismusklausel Abstand nimmt. Die Familienministerin sollte sich fragen, was ihr wichtiger erscheint, das Fördern des Engagements gegen demokratiefeindliche Einstellungen oder das Beschwören rechtswidriger Formeln.”

Die Vereine kritisieren die Extremismusklausel, weil diese sie zwingt, Partner zu bespitzeln und in einem Akt des Formalismus ihre Grundgesetztreue unter Beweis zu stellen.

Kati Lang, Beratungsstelle für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V.: “Die Menschen aus den Initiativen und Vereinen vor Ort werden nicht selten wegen ihres Engagements gegen Rechtsextremismus bedroht und angegriffen. Sie in DDR-Manier auf einem Stück Papier zum Staat bekennen zu lassen und aufzufordern ihre Partner zu bespitzeln, ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig.”

Friedemann Bringt für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAG K+R): “Der Rechtsweg sollte nicht die Ebene sein, auf der Vereine, die sich tagtäglich vor Ort gegen Neonazis und menschenfeindliche Einstellungen engagieren, sich mit den Behörden auseinandersetzen. Zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und Mitmenschlichkeit verdient Anerkennung. Das sollte gerade eine Ministerin, die für freiwilliges Engagement zuständig ist, wissen. Es macht den Eindruck, dass hier ideologische Vernageltheit seitens des Ministeriums das Geschehen bestimmt.”

Mit wachsender Sorge betrachten die Initiativen auch die geplanten neuerlichen Änderungen in der Abgabenordnung, die zukünftig die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit von Vereinen in die Hände des Verfassungsschutzes legt. Bianca Klose, Geschäftsführerin des Vereins für demokratische Kultur in Berlin (VdK): “Ausgerechnet der Verfassungsschutz, der über Jahre nicht in der Lage war die Umtriebe und Morde von Rechtsterroristen aufzudecken, soll nun darüber entscheiden ob die Vereine ihre wertvolle Arbeit leisten können oder nicht.”

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung ist ein bundesweiter Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Projekte und Fachorganisationen, wie den RAA, Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und Opferberatungsstellen für Opfer rechter Gewalt. Zahlreiche Vereine unterstützen die Klage des AKuBiZ und hoffen, dass, wenn schon nicht auf politischer Ebene, dann auf gerichtlichem Weg dem Bekenntniszwang ein Ende gesetzt wird.

Das vollständige und lesenswerte Urteil des Verwaltungsgerichts
Dresden finden Sie hier.

Weitere Informationen gibt es auf der Aktionswebseite Demokratie braucht uns.