die tageszeitung (13.09.2006)

In Berlin griffen am Wochenende rechte Schläger zwei SPD-Wahlhelfer an und schlugen einen von ihnen krankenhausreif. Vor dem Schweriner Landtag wurden Mitglieder der SPD-Jugendorganisation von Rechtsextremisten bedroht, so dass der SPD-Landtagsabgeordnete Jörg Heydorn die Polizei um Schutz bitten musste. Die rechtsextremistischen Übergriffe und Einschüchterungsversuche gegen Wahlhelfer häufen sich. Und betroffen sind nicht nur Linkspartei, Grüne und die Sozialdemokraten. Auch die Berliner CDU klagte am Wochenende über massive Bedrohung an einem ihrer Stände.

Die Berliner Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) hat zu Beginn des Wahlkampfes eine Handreichung auf ihrer Internetseite (www.mbr-berlin.de) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Darin werden Empfehlungen zum Umgang mit Rechtsextremisten im Wahlkampf detailliert ausgeführt. “Das A und O ist eine gründliche Vorbereitung”, sagt MBR-Leiterin Bianca Klose. Dazu gehöre für die Wahlkampfteams, Sicherheitsgespräche mit der Polizei vor Ort zu führen, untereinander genau abstimmen, wer im Ernstfall welche Aufgaben übernimmt, vor allem aber eine so genannte Sozialraumanalyse. Einige Übergriffe hätten vielleicht vermieden werden können, wenn die Wahlkämpfer vorher gewusst hätten, in welcher Gegend sie ihren Wahlstand aufbauen, meint Klose. “In einigen Ecken ist es gefährlich, nur mit drei Personen zu stehen.” Besser seien sechs.

Doch es sind nicht nur die gewaltbereiten Rechtsextremisten, die den Wahlkämpfern der demokratischen Parteien zu schaffen machen. Der Berliner Verfassungsschutz weist auf so genannte “diskurs-orientierte Rechtsextremisten” hin, die mit einem häufig seriösen Auftreten demokratische Veranstaltungen aufsuchen und mitdiskutieren. Klose rät in solchen Fällen, sich auf keinen Fall auf Pöbeleien einzulassen. Antisemitische Parolen dürfte man zwar nicht unkommentiert stehen lassen, meint Klose. Zugleich müssten aber auch deutlich Grenzen gezogen werden, mit wem ab einem bestimmten Punkt nicht mehr weiterdiskutiert wird. Gegenüber dem Publikum sollte der Ausschluss von der Veranstaltung begründet werden, heißt es in der Broschüre. Dies dürfte jedoch nicht allzu schwierig sein. Rechtsextremisten lehnen das Grundgesetz ab. Sie sind es also, die sich ausgrenzen.

(Felix Lee)

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