PRESSEMITTEILUNG: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Verarbeitung öffentlich zugänglicher Daten durch den VDK e.V.

 

 

 

 

Berlin, 16. April 2024: Am vergangenen Freitag wurde vor dem Landgericht Berlin über die Frage verhandelt, ob der Verein für Demokratische Kultur in Berlin (VDK) e.V. als Trägerverein der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) sowie der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin) öffentlich zugängliche Daten einer Person (nachfolgend als Klägerin bezeichnet) rechtmäßig verarbeitet hat. Der zweite Teil der Klage behandelt Schadensersatzansprüche der Klägerin gegenüber dem Verein. Das Amtsgericht hatte die Klage zuvor an das Landgericht verwiesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung lag allerdings bereits der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Entscheidung vor. Diese sah ein berechtigtes Interesse seitens des Vereins als gegeben, zumal es sich ausschließlich um die Verarbeitung von Daten handelte, die die Klägerin selbst im Internet veröffentlicht und somit zum Teil des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses gemacht hatte.

Das Landgericht Berlin wies die Klage nun in allen Punkten ab, die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bianca Klose, Geschäftsführerin des VDK e.V., begrüßt die Entscheidung: „Das Gericht bestätigt wie erwartet unsere Rechtsauffassung und die der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Endlich können sich meine Kolleg_innen in den Projekten des VDK e.V. wieder vollumfänglich ihren wichtigen inhaltlichen Aufgaben zuwenden und die zahlreichen Berliner Akteur_innen unterstützen, die mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus konfrontiert sind oder sich engagieren wollen.“

Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an: geschaeftsfuehrung@vdk-berlin.de