Keine NPD-Kundgebung am Holocaust-Gedenktag. NPD ruft nun für den 28. Januar auf.

Nun hat die NPD ihre Kundgebung für den 28. Januar angekündigt, die zunächst auf der Friedrichstraße/Ecke Französische Straße in der Zeit von 19.00 bis 22.00 Uhr stattfinden sollte. Inzwischen wurde der Ort der Kundgebung von der Polizei verlegt: Vorplatz südlich des Bahnhofes. Eine Gegenkundgebung, zu der alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien aufrufen, ist ebenfalls angemeldet. Der Treffpunkt bleibt trotz des geänderten Kundgebungsortes der NPD bestehen: 18 Uhr, Friedrichstraße / Ecke Behrenstraße. Achten Sie auf weitere Informationen in der aktuellen Presse und an dieser Stelle.

Zum Aufruf der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien

Auszüge aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26.01.2009:

Die NPD hatte für den morgigen Tag, dem 64. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, eine „Mahnwache“ angemeldet, die mit etwa 50 Personen auf der Friedrichstraße/Ecke Französische Straße in der Zeit von 19.00 bis 22.00 Uhr als stattfinden sollte. Hierbei sollten Transparente zum Thema, NPD-Fahnen, schwarz-weiß-rote Fahnen, schwarze Fahnen und zwei Fackeln zum Einsatz kommen. Der Polizeipräsident in Berlin hat die Versammlung im Wesentlichen mit der Begründung verboten, die NPD versuche, die Schuld des Hitler-Regimes am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs zu leugnen und den Massenmord an den Juden zu relativieren. Daher bestehe die gegenwärtige Gefahr, dass es bei Durchführung der Veranstaltung zu Straftaten nach § 130 Abs. 1 und 3 StGB (Volksverhetzung) kommen und die jüdische Bevölkerung Deutschlands diffamiert werde. Zudem verstoße die Veranstaltung gegen die öffentliche Ordnung.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die polizeiliche Verfügung im Ergebnis bestätigt. Zwar sei die Untersagung der Veranstaltung nicht im Wege eines Verbots zulässig, weil das Motto nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Der Bescheid könne aber in eine offensichtlich rechtmäßige Auflage des Inhalts umgedeutet werden, dass die Versammlung nicht am 27. Januar 2009 stattfinden dürfe, weil ansonsten ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung zu befürchten sei. Die Antragstellerin verbinde als bekanntermaßen rechtsextremistische Partei mit antisemitischen Zügen ihren Protest gegen die Kriegsführung Israels in Gaza mit dem Begriff „Holocaust“. Damit ziele sie darauf ab, die Kriegsführung Israels mit den Verbrechen des Nationalsozialismus gleichzusetzen und damit den Völkermord an den Juden Europas zu relativieren. Diese Relativierung und Gleichsetzung ausgerechnet am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus verletze grundlegende soziale oder ethische Anschauungen in unerträglicher Weise. Die Kammer nahm ausdrücklich Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 2001 die zeitliche Verschiebung einer rechtsextremistischen Versammlung vom Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus auf den darauffolgenden Tag als versammlungsrechtliche Auflage gebilligt hatte.

Zur Pressemitteilung Nr. 4/2009 vom 26.01.2009
des Verwaltungsgerichts Berlin

Pressemitteilung DIE LINKE. Berlin vom 23.1.09: Stoppt die Provokation der NPD

Pressespiegel

30.01.2009: junge welt | Berlin: Protest gegen NPD-Kundgebung

30.01.2009: die tageszeitung | Platzverweis für die Nazis

29.01.2009: die tageszeitung | Protest gegen NPD-Kundgebung

*28.01.2009: die tageszeitung * | Nazis dürfen in Mitte demonstrieren

*28.01.2009: Neues Deutschland * | Parteien rufen zum Protest gegen NPD auf

*28.01.2009: berlinonline.de * | Rund 500 Menschen demonstrieren in Berlin gegen NPD-Kundgebung

*28.01.2009: redok.de * | Verlegt und umbenannt

27.01.2009: Berliner Morgenpost | NPD demonstriert später gegen Israel

27.01.2009: Der Tagesspiegel | Provokation: NPD-Demo kurz nach Holocaust-Gedenktag

27.01.2009: die tageszeitung | NPD-Mahnwache wird verboten

27.01.2009: Märkische Allgemeine | Eilantrag zurückgewiesen. Gericht verbietet NPD-Aufmarsch am Holocaust-Gedenktag in Berlin

27.01.2009: Welt online | Gericht bestätigt Verbot von NPD-Demo