Ihm zufolge könne nicht von ‘Befreiung’ gesprochen werden, da „BRD-Deutschland“ seit April 1945 und „heute noch“ ein „besetztes und fremdbestimmtes“ Land sei. Voigt sagte weiter: „Im Gegensatz zu den Inhalten Ihres Antrags verneigen wir uns auch vor den tapferen Soldaten der deutschen Wehrmacht, des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und Waffen-SS, die bis zum letzten Tag ihrer Pflicht nachgekommen sind.“ Eine inhaltliche Erwiderung und Zurückweisung der rechtsextremen Provokation erfolgte in der Begründung des Antrags und den Wortbeiträgen demokratischer Verordneter sowie des BVV-Vorstehers. Der 8. Mai 1945 wurde als Tag der historischen Zäsur, der Beendigung von Krieg und Völkermord und des Beginns von Wieder- und Neuaufbau nicht nur in Deutschland gewürdigt. Beifall erhielt die NPD-Fraktion, deren Verordnete den Antrag als einzige gegen die Stimmen aller Demokrat/innen ablehnten, lediglich von teilweise berlinweit bekannten Rechtsextremen im Publikum. Der Verordnete Hans Erxleben kündigte unmittelbar nach Voigts Rede die juristische Überprüfung an. Mittlerweile ist bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§130, Abs. 4 StGB) gestellt worden.
Projekt „Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus in den kommunalen Gremien Berlins – Dokumentation und Analyse“