Für Parteitage, Konzerte oder Feste brauchen Neonazis auch Räumlichkeiten. Dazu mieten sie auch Gaststätten, Industrieflächen, Säle oder Versammlungsräume von Hotels an. Dabei werden die Vermieterinnen und Vermieter nicht immer über den eigentlichen Hintergrund der Veranstaltungen informiert oder gar bewusst getäuscht. Wie man sich Vermieter dagegen wehren können, zeigt eine Publikation der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Hamburg.
Schon im Vorfeld
Wichtig ist es, schon im Vorfeld Neonazis zu erkennen. So ist es hilfreich, sich über Codes und Erkennungsmerkmale der Szene zu informieren. Einige Modemarken wie “Thor Steinar”, “Constaple” oder “Eric & Sons” sind bei Neonazis beliebt. Auch Runen oder die Farbkombination schwarz-weiß-rot sind Erkennungsmerkmale. Wenn Vermieterinnen und Vermieter ihren potentiellen Mieterinnen und Mietern die Räumlichkeiten zeigen, kann darauf geachtet werden. Auch einige Daten sind beliebte Festtage für Neonazis. Der Geburtstag von Adolf Hitler, der 20. April, Sommer- und Wintersonnenwende im Juni und Dezember oder der Todestag von Rudolf Heß, der 17. August, können Tage sein, an denen Neonazis eine Veranstaltung organisieren wollen. So können Neonazis schon vor Abschluss eines Mietvertrags erkannt werden. Sinnvoll ist auch, gleich in der Präambel von Mietverträgen festzulegen, dass die Mieträume nicht zur Verbreitung von rassistischem, antisemitischem oder neonazistischem Gedankengut genutzt werden dürfen.
Im Mietvertrag
Wichtig ist, im Mietvertrag genaue Angaben zur Person und Organisation zu verlangen. Damit Betreiberinnen und Betreiber auch nicht „Strohmänner“ getäuscht werden können, ist es erforderlich, die Überlassung der Mietsache an Dritte vertraglich zu untersagen. Außerdem sollte bei Vertragsabschluss der Charakter und der Titel der Veranstaltung erfragt werden, so kann eine nachträgliche Änderung seitens der Mieterinnen und Mieter als Vertragsverletzung angesehen werden. Zum Beispiel kann eine “Vortragsveranstaltung zum Zweiten Weltkrieg” auch zu einem “Rudolf-Heß-Gedenkkonzert” werden. Bei so einem Fall kann man eventuell eine fristlose Kündigung erreichen. Zusätzlich sollte der Zugang für Vermieterinnen und Vermieter zur Veranstaltung gewährleistet und Verantwortliche vor Ort erreichbar sein. So ist es möglich, eine Anmietung von Neonazis, wenn nicht schon im Vorfeld, zumindest im Nachhinein unattraktiv zu machen. Denn strafrechtlich relevante Parolen, Codes oder Grußformeln, wenn sie denn aufgetreten sind, können dann im Nachhinein verfolgt werden, wenn Vermieterinnen und Vermieter das an die Polizei herantragen. Auch Vertragsstrafen, Kündigungsklauseln, Haftungsübernahmen oder Sicherheitsleistungen können als Abschreckung für Neonazis im Vertrag festgehalten werden.
Couragierte Belegschaft und Gäste
Doch auch die Belegschaft kann sich wehren. So rief die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zu einem Serviceboykott bei Neonaziveranstaltungen auf. Beispielsweise hatte sich die Belegschaft des Mainzer Hilton-Hotels im Herbst 2008 geweigert, das Catering für einen Kongress der Republikaner zu übernehmen. Zum NPD-Bundesparteitag in Berlin 2009 hatte die NGG alle Hoteliers und Gastronomen aufgerufen, den Teilnehmenden keine Hotelzimmer oder andere Serviceleistungen zu gewähren. Und als die NPD 2007 im brandenburgischen Schöneiche einen Ortsverein am Hitler-Geburtstag gründen wollte, besuchten viele Bürgerinnen und Bürger alle Gaststätten des Ortes, so dass für Neonazis kein Platz mehr übrig blieb. NGG, die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß e. V. und der Deutsche Hotel und Gaststättenverband e. V. engagieren sich überdies mit der Kampage “Gemeinsam für Toleranz”. Auch Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, sich zu positionieren. So verabschiedete die Stadt Fürth eine Resolution, die Gastwirte auffordert, Neonazis keine Räume zur Verfügung zu stellen. Die Resolution befindet sich gerade beim Hotel- und Gaststättenverband. Die Stadt wartet aber noch auf Antwort.
Von Nora Winter