(16.07.2010) B.Z.

Anlass für das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts war ein NPD-Bundesparteitag im April 2009. Die NPD hatte ihren Bundesparteitag damals im Rathaus Reinickendorf abgehalten, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin und die Folgeinstanz die Stadt zur Überlassung eines Saales verpflichtet hatte. Die Nutzungsvereinbarung des Bezirks sah dabei die Möglichkeit eines Widerrufs vor, falls auf der Veranstaltung rechtsextremes, volksverhetzendes oder antisemitisches Gedankengut verbreitet würde.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte nun fest, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Saales einschließlich des Foyers hatte. Der Widerrufsvorbehalt sei rechtswidrig gewesen. Er verstoße unter anderem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da der Bezirk nach seiner ständigen Praxis Säle ohne Nebenbestimmungen vermietet habe.

Auch verstoße der Widerrufsvorbehalt gegen das Grundgesetz. Da Parteien bis zu ihrem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht privilegiert seien, dürften deren Meinungsäußerungen nicht beschränkt werden, solange diese nicht gegen Strafgesetze verstoßen.

Die zwölf Berliner Bezirke hatten sich im Januar auf eine gemeinsame Strategie gegen Rechtsextremismus verständigt. Durch strenge Auflagen in den Mietverträgen sollte unter anderem die Anmietung bezirklicher Räume durch rechtsextreme Vereine und Organisationen verhindert werden. Die Verträge sind angelehnt an den Muster-Raumnutzungsvertrag, den die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) erstellt hat.

MBR-Projektleiterin Bianca Klose sagte am Freitag, die NPD sei eine Partei, die „öffentlich die Grundrechte ablehnt und mit Füßen tritt“. Nun habe sie das Recht eingeklagt, „sich öffentlich antisemitisch, rassistisch und vor allem antidemokratisch äußern zu dürfen“. Umso wichtiger sei es nun, sich auch weiterhin der „öffentlichen Inszenierung und Normalisierung“ der NPD entgegenzustellen.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zugelassen.

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