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(16.02.2007) Gemeinsame Kritik von MBR und ReachOut am Konzept des Bundes

Zur Vorgeschichte

  • Unter dem Eindruck der Wahlergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern und aufgrund des öffentlichen Drucks, entschied die Bundesregierung Anfang Oktober 2006 das zum Ende des Jahres auslaufende CIVITAS-Programm um ein halbes Jahr zu verlängern. Damit sollte die Weiterarbeit der Mobilen Beratungsteams und der Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer Gewalt von Projekten so lange gesichert werden, bis eine Konzeption für deren dauerhafte Integration in die neuen Maßnahmen gefunden würde. Mit Verabschiedung des Bundeshaushalts wurden zusätzliche 5 Millionen Euro in den Einzelplan 17 (Haushalt des BMSFSJ), unter dem Titel “Beratungsnetzwerke” eingestellt. Damit wurde die Absicht erklärt die oben genannten “Strukturprojekte” über das CIVITAS-Programm hinaus weiter fördern zu wollen. Allerdings wurde es versäumt den Haushaltstitel vor seiner Verabschiedung inhaltlich eindeutig zuzuordnen. Für das BMFSFJ bedeutete dies eine nahezu freie Ausgestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Rechtsordnung (hier: BHO). Ergebnis ist das uns jetzt vorliegende Programm.
  • Schon in ihrer gemeinsamen Entschließung vom 24. April 2006, mit dem Titel “Rechtsextremismus bekämpfen”, forderte der SPD-Parteivorstand und der SPD-Parteirat, den Erhalt der Strukturprojekte. Entsprechend dieser Position begrüßte die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese, am 28. Oktober 2006, die Bereitstellung der zusätzlich 5 Millionen Euro, da dieses Geld notwendig sei, “um die Arbeit der mobilen Beratungsteams und Opferberatungsstellen, die bisher aus dem Programm Civitas gefördert wurden, weiter zu entwickeln und auszubauen.” Der Vorsitzende der SPD, Kurt Beck, meldete sich am 31. Oktober 2006, in einem persönlichen Anschreiben an die Projekte zu Wort und betonte, dass mit diesem zusätzlichen Geld, “Strukturprojekte der Arbeit für Demokratie und Toleranz auf eine langfristige Basis gestellt werden” können.
  • Am 31.01.2007 versandte der Staatssekretär im BMSFSJ, Gerd Hoofe, den Entwurf für ein neues 5-Millionen-Programm unter dem Titel: “Förderung von Beratungsnetzwerken – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus” an die obersten Landesjugendbehörden. Kern des Entwurfs ist die “Einrichtung und Entwicklung von landesweiten Beratungsnetzwerken, aus denen anlassbezogen, unmittelbar und zeitlich befristet Mobile Kriseninterventionsteams gebildet werden”. Die Landesnetzwerke sollen von Landeskoordinatoren gesteuert werden. Die Steuerung des Gesamtprogramms übernimmt das BMSFSJ.

Grundsätzliche Kritikpunkte

  • Im Anschreiben des Ministeriums an die Landesjugendbehörden wird als einer der Eckpunkte des Programms benannt, dass “die Kernkompetenzen im Bereich der Beratung gegen Rechtsextremismus wie etwa der Mobilen Beratungsteams oder der Opferberatungsstellen erhalten werden (…)”. Das bedeutet, dass es keinesfalls um den Erhalt der Strukturen der Mobilen und der Opferberatungen gehen wird. Das wÄre dann eine Aufgabe der Länder. Der Bund würde sich aus der Finanzierung verabschieden.
  • Mit der Festlegung auf “Mobile Kriseninterventionsteams”, die “grundsätzlich anlassorientiert, unmittelbar und mit klarer zeitlicher Befristung” reagieren (vgl. Entwurf), verabschiedet sich die Bundesregierung von einem präventiven Ansatz der Arbeit gegen Rechtsextremismus. Es handelt sich von Form und Inhalt her um einen Paradigmenwechsel, der die Diskussionen der letzten Jahre auf den Kopf stellt.
  • Eine kontinuierliche und strukturelle Förderung der Arbeit von Mobilen Beratungsteams und Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer Gewalttaten ist im Rahmen des Entwurfs nicht vorgesehen. Im Rahmen des Konzepts sollen explizit nur Maßnahmen der konkreten Krisenintervention mit einer Laufzeit von max. 3 Monaten gefördert werden. Damit kann kein Personal beschäftigt, kein Büro gemietet und kein Auto geleast werden, um zur Krise hinzufahren. Die Absichtserklärungen seitens der SPD-Vertreter und Vertreterinnen, mit den zusätzlichen Mitteln die Strukturprojekte erhalten zu wollen, sind damit nicht umsetzbar.
  • Das vorliegende Konzept einer reinen Krisenintervention steht im Gegensatz zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung des CIVITAS-Programms. Darin wird hervorgehoben, dass zivilgesellschaftliche Strukturen vor allem dort gefestigt und verstärkt werden konnten, wo es gelang, Netzwerke vor Ort kontinuierlich aufzubauen.
  • Nach aller Erfahrung funktioniert Krisenintervention da, wo entsprechende Maßnahmen an kontinuierlich arbeitenden Strukturen anknüpfen können. Will man also eine kompetente Krisenintervention initiieren, müssen zunächst nachhaltig tragfähige Beratungssysteme abgesichert werden. Ist dies nicht gegeben, verkommt Krisenintervention zu einer reinen Feuerwehrpolitik.
  • Die Konzeption formuliert den Anspruch, die Länder eng einbinden zu wollen. Schon der schematische Ansatz konterkariert diesen Anspruch: Ohne die Bedarfe der Länder abgefragt und ohne die gewachsenen Strukturen auf Landesebene berücksichtigt zu haben, wird ein immens bürokratischer Apparat installiert, der Mittel verschlingen und in den meisten Ländern Parallelstrukturen zur Folge haben wird.
  • Das im Entwurf des Bundesprogramms vorgesehene Landesberatungsnetzwerk wird erhebliche fachliche Probleme zu bewältigen haben: Es ist angedacht, dass künftig alle Vorfälle an die Landeskoordinierungsstelle zu melden sind. Es ist aber nicht zu erwarten, dass z.B. eine Schule oder eine Einrichtung der Jugendarbeit bei einer obersten Landesbehörde ein Problem anmeldet, das letztlich ein Argument zur Kürzung von Mitteln bietet.
  • Der eingeschlagene Weg, den Programmentwurf als endgültige und unveränderbare Richtlinie für das Bundesprogramm über einen Staatssekretär an die obersten Landesjugendbehörden zu verbreiten, ist undemokratisch: Damit signalisiert das Ministerium, dass kein Interesse an einer inhaltlichen Diskussion besteht. Auch auf eine Einbeziehung der Ergebnisse der Evaluation des Civitas-Programms sowie der durchführenden Wissenschaftler/innen wurde verzichtet.
  • Die vorgesehenen Kriseninterventionsteams werden auch langfristig keine fachlichen Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Beratung vorfinden. Wegen der unterschiedlichen Hintergründe der ad-hoc zusammengesetzten Teams und der zeitlichen Befristung ihres Einsatzes, werden sich kaum Teamprozesse herausbilden, die beschreibbar und optimierbar sind. Skeptisch zu bewerten ist auch die verordnete Zusammenführung von staatlichen Institutionen, zivilgesellschaftlichen Interessengruppen und fachlich-professionellen Beratungsanbietern. Ihre Vernetzung ist sinnvoll, eine verordnete Kooperation ist realitätsfern.

Kritikpunkte aus der Sicht der Opferberatung

  1. Im Falle einer Krise käme das Kriseninterventionsteam zum Einsatz. Was ist eine Krise? Es handelt sich um eine vorübergehende Erscheinung und wird vom Bundesministerium auf einen Zeitraum von 2-3 Monaten begrenzt. Dies ist im Hinblick auf die Unterstützung von Opfern wirklichkeitsfremd.
  2. Denn: Wird jemand angegriffen, hätte sich, dem Konzept des Bundesministeriums folgend, der/die Betroffene zunächst einmal an die jeweilige Landeskoordinierungsstelle zu wenden. Dort soll eine erste Beratung stattfinden. Die Landeskoordinierungsstelle wird angesiedelt sein bei einem Landesressort, also bei einer Behörde. Dies wird erfahrungsgemäß für die meisten Opfer die erste Hürde sein. Sie werden allein aufgrund dieser Tatsache kein niedrigschwelliges Angebot mehr vorfinden.

  3. Der zeitliche Rahmen von 2-3 Monaten ist aufgrund der Erfahrungen mit dem seit 5 1/2 Jahren bewährten und kontinuierlich weiterentwickelten Konzept der Opferberatung völlig indiskutabel. Oftmals vergehen allein zwischen Anzeigenerstattung und der ersten Vernehmung der Opferzeugen mehrere Wochen. Antragstellungen auf finanzielle Hilfen, Beantragung der Nebenklage durch eine/einen Anwalt/Anwältin etc. bis zur Eröffnung einer Hauptverhandlung, kontinuierliche psychosoziale Unterstützung währenddessen und ggf. Weitervermittlung an PsychologInnen beanspruchen schon allein aufgrund der äußeren Bedingungen meistens nicht unter einem Jahr Zeit. Nur mit dem Verweis der Hilfe zur Selbsthilfe lässt sich dieses Problem nicht lösen.
  1. Der Gedanke, die Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt im Rahmen von Kriseninterventionsteams zu beraten, setzt die bisherigen Grundsätze der Opferberatung außer Kraft. Als wichtigste wären hier zu nennen: Den Opfern wird Vertraulichkeit und Parteilichkeit zugesichert. Und: Die BeraterInnen entscheiden jeden einzelnen Schritt im Rahmen der Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam mit den Betroffenen. Schließlich sollen die Opfer ihre Entscheidungs- und Handlungskompetenzen, über die sie während des Angriffs nicht verfügten, mit Hilfe der Beratung zurückgewinnen.

Stichwort Vertraulichkeit: Wenn die Landeskoordinierungsstelle ggf. gemeinsam mit dem Beratungsnetzwerk entscheidet, wie das Kriseninterventionsteam im Einzelfall zusammenzusetzen ist, hat der/die Betroffene selbst nur noch wenig Einfluss auf die Auftragsklärung und den Fortgang der konkreten Unterstützung.
Außerdem sind von Beginn an, unterschiedliche Personen aus unterschiedlichen Bereichen (ggf. verschiedene Beratungsprojekt, RechtsanwältInnen, Polizei etc.), die im Beratungsnetzwerk vertreten sind, über den jeweiligen Beratungsfall informiert, ohne dass dies von den Betroffenen beeinflusst oder gar entschieden werden könnte. Somit wäre auch das Prinzip der Parteilichkeit gefährdet. Bspw. wäre eine Entscheidung, ob der/die Betroffene Anzeige erstattet, nicht mehr gegeben, weil die Polizei mit am Tisch sitzt und schon allein aufgrund ihres Auftrages ermitteln müsste. Die Möglichkeiten der parteilichen Intervention durch die Beratungsstelle, wenn das Opfer von Behörden nicht korrekt behandelt wurde – bspw. von Seiten der Polizei im Rahmen der Vernehmung – würden durch dieses Konzept nahezu unmöglich. Grundsätzlich wäre die Unabhängigkeit der Beratungsprojekte nicht mehr gegeben. Zu fürchten ist, dass genau dies die Intention des Konzeptes ist.

  1. An die Stelle der CIVITAS Idee, die Zivilgesellschaft und zivilgesellschaftliche Initiativen zu fördern, tritt ein gut kontrollierbarer und überschaubarer Verwaltungsapparat mit Zentralstelle, Landeskoordinierungsstelle, Kriseninterventionsteams unter Mitarbeit verschiedener Träger und Projekte, deren Rolle und Arbeitsweise konzeptionell sehr diffus bleibt.
  1. Ganz grundsätzlich lässt sich aus Sicht der Opferberatung ein rechter, rassistischer oder antisemitischer Angriff nicht als zeitlich begrenzbare “Krise” beschreiben. Vielmehr gehören Angriffe in vielen Regionen zum Alltag der potenziell Betroffenen. Anfang und Ende des Beratungsprozesses sind abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen wie z.B.: Ermittlungsbehörden, Justiz, Schwere des Angriffs, den körperlichen und psychischen Folgen für die Opfer und dem sozialem Umfeld der Betroffenen.

Kritikpunkte aus der Sicht der Mobilen Beratung

  1. Grundlage der erfolgreichen Arbeit Mobiler Beratung ist ein zivilgesellschaftlicher Ansatz, der Prävention und Intervention verbindet. Sie setzt auf die Stärkung demokratischer Kultur vor Ort, um langfristig rechtsextreme, rassistische und antisemitische Einstellungen und Erscheinungsformen einzudämmen. Die geplanten “Kriseninter-ventionsteams” sollen nur noch auf manifesten Rechtsextremismus reagieren, d.h. auf “akut bedrohliche Situationen”. Der kleinteilige und zeitintensive Aufbau und die Unterstützung lokaler demokratischer Strukturen sind nicht mehr vorgesehen.
  2. Mit punktuellen Interventionen allein kann man rechtsextremen Strategien nicht wirkungsvoll und nachhaltig begegnen. Dazu bedarf es umfassenderer sozialräumlicher Konzepte zur Demokratieentwicklung. Ein rechtsextremer Aufmarsch, wie z.B. in Treptow-Köpenick die alljährliche Demonstration für ein “nationales Jugendzentrum”, stellt nicht nur, wie im Konzeptpapier benannt, eine punktuelle “Provokation” dar, sondern ist in der Regel Teil einer umfassenderen Strategie. Um “nationaler Jugendarbeit” in diesem Bezirk effektiv entgegenzutreten, sind nicht nur zivilgesellschaftliche Proteste notwendig, sondern, wie seit Jahren praktiziert, die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus in den Jugendeinrichtungen, der BVV und dem Alltag der Engagierten.
  3. Die Problemdefinition von Rechtsextremismus, die der Konzeption der “Kriseninterventionsteams�” zugrunde liegt, greift zu kurz. Rechtsextremismus ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das sich nicht auf Gewalt, Aufmärsche und die Aktivitäten rechtsextremer Organisationen reduzieren lässt. Eine solche Fokussierung lässt das soziale Klima außer Acht, in denen Rechtsextreme überhaupt erst Wirkungsmacht entfalten können. Deswegen sieht die Mobile Beratung eine ihrer zentralen Aufgaben in der Bearbeitung demokratiefeindlicher und menschenverachtender Tendenzen, die auch in der Mitte der Gesellschaft existieren.
  4. Die formal nach wie vor vorgesehene “Hilfe zur Selbsthilfe”, d.h. die Befähigung lokaler Akteure die Probleme selbst zu lösen, ist nach den bisherigen Erfahrungen der Mobilen Beratung nicht in dem vom Konzept vorgegebenen Zeitraum von 2-3 Monaten zu leisten. Die Mobile Beratung orientiert sich bei ihren Handlungskonzepten an den Möglichkeiten und Ressourcen der Akteure für ihr Engagement. Diese sind meist begrenzt, da zivilgesellschaftliches Engagement in der Regel zusätzlich zu regulären Tätigkeiten in der Freizeit der JugendarbeiterInnen, LehrerInnen oder BürgerInnen stattfindet. Das Tempo der Beratungsprozesse kann nicht von einer staatlichen Koordinierungsstelle bestimmt werden, sondern orientiert sich an den Möglichkeiten der Hilfesuchenden.
  1. Die Voraussetzung vieler Anfragen ist ein Vertrauensverhältnis, das sich auf den unabhängigen, nicht-staatlichen Status Mobiler Beratung gründet sowie dem Wissen der Akteure um die Erfahrung und die über Jahre aufgebaute Expertise der Mobilen Beratung. In dem neuen Konzeptentwurf wird den Akteuren die Entscheidung, von wem sie beraten werden möchten, aus der Hand genommen. Die Entscheidung über die Zusammenstellung der Kriseninterventionsteams übernimmt eine staatliche Koordinierungsstelle.

(Berlin, 16.02.2007)

Für Rückfragen:

Bianca Klose, MBR, Tel.: 030. 24045430

Sabine Seyb, ReachOut, Tel.: 030. 69568339

Aktuelle links zum Thema:

09.03.2007: Mut gegen rechte Gewalt | Der Bundestag soll stiften gehen. GRÜNE schlagen dem Parlament Lösung für die Zukunft der Mobilen Beratungsteams vor

01.03.2007: Mut gegen rechte Gewalt | Gegen eine Fortsetzung, die keine ist. Strukturprojekte gegen Rechtsextremismus erneut bedroht – Eine abermalige Intervention aus der Wissenschaft

28.02.2007: Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit | Pressemitteilung des landesweiten Aktionsbündnisses

16.02.2007: Der Tagesspiegel | Extrem begrenzt. Bundesregierung will dauerhafte Projektarbeit gegen rechts durch befristete Beratungsteams ersetzen

15.02.2007: Mut gegen rechte Gewalt |“‘Oberflächenkosmetik’. Eine kuriose Neuerfindung aus dem Familienministerium soll mobile Beratungsteams gegen Rechtsextremismus ersetzen: ‘Kriseninterventionsteams’”:http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/artikel.php?id=13&kat=13&artikelid=3022