(15.03.2012) Rhein-Zeitung: Das können Hausbesitzer gegen rechtsradikale Mieter tun

Vermieter von Wohnungen könnten etwa die Störung des Hausfriedens anführen. Ein mögliches Argument: Andere Bewohner würden sich bedroht fühlen und deshalb die Miete mindern oder ausziehen wollen. Der Vermieter könnte so mit einem nicht zumutbaren wirtschaftlichen Schaden argumentieren. Auch Beschädigungen am Haus, Ruhestörungen und nicht gezahlte Mieten könnten ein erfolgreicher Kündigungsgrund sein.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sichert sich bereits im Mietvertrag ab. Mit Klauseln lässt sich festlegen, dass der Hausbesitzer keine rechtsradikalen Aktionen duldet.

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