Das Bezirksamt kann, so das Gericht, die Zulassung zur Nutzung davon abhängig machen, dass der von ihm vorformulierte Raumnutzungsvertrag ohne Einschränkungen und Vorbehalte abgeschlossen wird. Für die Zukunft heißt dies, dass die Bezirksämter bei Veranstaltungen seitens der NPD sehr wohl Vertragsbestimmungen formulieren können, wonach die Mieträume nicht zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden dürfen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet werde, sei es vom Mieter selbst, seinen Mitgliedern oder von Besuchern der Veranstaltung.
Natürlich wollen wir die NPD auch in ihrer Bundeszentrale nicht ungestört und ungehindert rechtsextremes, rassistisches und antisemitisches Gedankengut verbreiten lassen. Ich rufe alle antifaschistischen Kräfte zu entschiedenen Protesten gegen den
Landesparteitag der NPD auf. Die nun von mir angemeldete Kundgebung beginnt um 12 Uhr auf dem Mandrellaplatz (Seelenbinder Str./ Borgmannstr.) unter dem Motto: “Keine NPD-Parteitage in Lankwitz, Köpenick oder anderswo!”.