(10.11.2010) Der Tagesspiegel

Die zehn nominierten Antirassismusprojekte sollten sich im Vorfeld schriftlich zur “Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland” bekennen und versichern, dass auch Partnervereine dem Grundgesetz verpflichtet seien. Dies stelle die Projekte unter Extremismusverdacht, sagte die sächsische Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar. In einer Zeit, “in der immer mehr Menschen der Demokratie große Vorbehalte entgegenbringen und den Mut zur Mitgestaltung verlieren”, sei dies besonders fatal.

Ministerin Schröder hatte erst kürzlich angeregt, eine solche Erklärung zur Vergaberegel für staatliche Zuschüsse an zivilgesellschaftliche Initiativen zu machen. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Dresden hatte das für den diesjährigen Förderpreis umgesetzt. Der Pirnaer Verein teilte mit, dass Verfassungsschutzbehörden zuweilen schon sozialistische Organisationen als extremistisch einstuften. Lege man die zu unterzeichnende Klausel eng aus, wäre eine Zusammenarbeit mit der Linken untersagt. Auch Bianca Klose von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin zeigte Verständnis für den Pirnaer Verein: “Anstatt gelungene Arbeit vor Ort zu würdigen, wird eine verfassungsrechtlich mehr als bedenkliche Erklärung vorgelegt.” Den Förderpreis vergibt die Amadeu-Antonio-Stiftung gemeinsam mit der Stiftung Frauenkirche und weiteren Dresdner Einrichtungen.

(Hannes Heine)

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