[:de]Das Neue Deutschland berichtet über die Änderungen des Bundesmeldegesetzes im Rahmen des Gesetzespaketes zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“. MBR-Kollegin Manja Kasten kommt darin zu Wort und fragt: „Wie wird das praktisch umgesetzt?“. Aus Sicht der MBR braucht es konkrete Anweisungen der zuständigen Ministerien, die dann zu einer Veränderung in der Praxis führen. Denn die Entscheidung, wie das Meldegesetz ausgelegt wird, treffen am Ende die lokalen Meldeämter.