In einer Pressemitteilung des MdB Dr. Stephan Ruppert wird betont, dass die Klausel für die FDP-Fraktion schon immer verbesserungswürdig gewesen sei. Besonders die als “rechtswidrig” eingestuften Sätze 2 & 3 müssten korrigiert werden.
Somit hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden (Zum Bericht) nun in den Reihen der aktuellen Koalition dazu geführt, dass eine grundlegende Überarbeitung der Klausel dringend notwendig sei, da diese ein bürokratisches Hindernis in der Arbeit der Initiativen darstellen würde.