Neben den Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie zahlreichen Landtagsfraktionen der Opposition und den Gewerkschaften beteiligten sich viele zivilgesellschaftliche Initiativen, lokale Bündnisse gegen Rechts, Bildungsträger, Wissenschaftler/innen, Wohlfahrtsverbände und zahlreiche Einzelpersonen an den Protesten – so u.a. die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus, der Verein Gesicht zeigen!, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., die Julius-Rumpf-Stiftung aus Hessen, das Haus der Demokratie und Menschenrechte sowie der Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, Prof. Wolfgang Benz.
Auch der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD), forderte die Bundesregierung auf, die Klausel zurückzunehmen. Die geforderte „Demokratieerklärung“ schaffe Misstrauen. Außerdem sei der Einsatz der Verfassungsschutzbehörden für die Gesinnungsüberprüfungen fragwürdig, so Hövelmann. Er lehne es für den sachsen-anhaltischen Verfassungsschutz ab, derlei Auskünfte zu erteilen, die über die Verfassungsschutzberichte hinausgehen.
Wie geht es weiter?
Am Donnerstag, den 10.02. soll im Bundestag der Antrag der drei Oppositionsparteien SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke zur Rücknahme der Bespitzelungsklausel debattiert werden. Im Vorfeld der Debatte wird die Perspektive der betroffenen Initiativen weiter in der Öffentlichkeit zu hören sein.
Für den 1. Februar hatten der Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V., Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V., das Kulturbüro Sachsen e.V. und die Opferperspektive Brandenburg e.V. mit sechs guten Gründen gegen die ‘Extremismuserklärung’ für eine starke Zivilgesellschaft und gegen ein “Klima des Misstrauens und der Denunziation” zu einem bundesweiten Aktionstag aufgerufen.
Presse zur Extremismuserklärung
Extremismuserklärung und Hinweise des BMFSFJ zur Umsetzung und Anwendung der Erklärung als pdf
‘Extremismuserklärung’ des BMFSFJ
Hinweise des BMFSFJ zur Umsetzung und Anwendung der Erklärung