Ein mehrjähriger Beratungsprozess trägt Früchte:
Vor vier Jahren entwickelte die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin einen ersten Vorschlag für die Überarbeitung der Haus- und Nutzungsordnung von Sportstätten. Ziel war es, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, dass künftig auf den Berliner Sportplätzen rechtsextremes, rassistisches und antisemitisches Verhalten nicht weiter geduldet wird.
Im Rahmen der Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus der Kommunalanalyse “Lokaler Aktionsplan Pankow – Für Demokratie und Toleranz – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus” von 2003 erarbeitete die MBR in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Sport des Bezirksamtes Pankow und der zuständigen Bezirksstadträtin einen Passus, der die Darstellung, Äußerung oder Verbreitung von menschenverachtendem und diskriminierendem Gedankengut untersagt und gegebenenfalls mit einem Hausverbot ahnden soll.
Ein kontinuierlicher Sensibilisierungsprozess für rechtsextreme Erscheinungsformen im Sportbereich und die Notwendigkeit des Umgangs damit führte 2007 zu Anträgen in den Bezirksversammlungen von Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Charlottenburg-Wilmersdorf, die eine Aufnahme des entwickelten Passus in bestehende Sportstättenordnungen vorsahen.
Ergänzend zu den Bemühungen auf bezirklicher Ebene beriet die MBR sportpolitische Sprecher/innen sowie Mitglieder des Sportausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses.
Die zahlreichen Bemühungen führten schließlich im Juni diesen Jahres dazu, das der 2004 entwickelte Passus als Ergänzung in die Neufassung der Berlinweiten Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) aufgenommen werden und somit für alle Sportstätten in Berlin Gültigkeit besitzen wird:
“Nutzern/innen und Besuchern/innen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet.” (Drucksache 16/1491 und 16/1312 Abgeordnetenhaus Berlin)
Die Mitteilung des Senators an das Abgordnetenhaus können Sie hier nachlesen:
Zum PDF der Drucksache 16/1491 und 16/1312 Abgeordnetenhaus Berlin
Derzeit ist noch die SPAN in ihrer Fassung vom 15. März 2006 in Kraft.