Die Liedertexte künden von Verehrung für das NS-Regime und Hass auf Juden, Muslime, dunkelhäutige Menschen, Szeneaussteiger und Punks. Letzteren wird beispielsweise die Ermordung mit Zyklon B angedroht, dem von der SS in Auschwitz eingesetzten Giftgas. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben gegen zwei Rechtsextremisten, die mutmaßlich für die Parolen und die Songs verantwortlich sind. Bei den Beschuldigten handelt es sich um alte Bekannte: Uwe D. (47) galt als Anführer der Neonazi-Kameradschaft “Frontbann 24”, die Innensenator Ehrhart Körting im November 2009 verbot. Der Sohn von Uwe D., Gordon (25), war ebenfalls beim Frontbann aktiv und ist jetzt nach Ansicht von Sicherheitsexperten auch für die hasstriefenden Liedertexte haftbar.
Vater und Sohn sollen unter dem Namen “Midgards Stimme” die Songs produziert haben. Im Januar 2009 habe Uwe D. mehrere Lieder im Internet beim rechtsextremen “European Brotherhood Radio (EBR)” vorgestellt, heißt es in Sicherheitskreisen. Sieben Betreiber des Szenesenders verurteilte das Landgericht im Dezember 2009 zu Haftstrafen, unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung.
Uwe und Gordon D. wirft die Staatsanwaltschaft mehrere Delikte vor, darunter Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verherrlichung von Gewalt und üble Nachrede. Außerdem soll Gordon D. in einem bei YouTube eingestellten Video widerrechtlich die Logos der CDU, der Linkspartei, des Rundfunks Berlin-Brandenburg und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) in Berlin verwandt haben. In dem Film sei zudem die Leitern der MBR, Bianca Klose, abgebildet und beleidigt worden, sagen Sicherheitsexperten. Klose wird schon lange von Neonazis angefeindet. Der Prozess gegen Uwe und Gordon D. beginnt vermutlich Anfang 2011.
Unterdessen wächst in der Staatsanwaltschaft der Unmut über die Dauer eines Verfahrens gegen NPD-Chef Udo Voigt und zwei weitere Parteifunktionäre. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im April 2009 die drei Rechtsextremisten wegen eines rassistischen Planers zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Die Angeklagten legten Berufung ein. Doch ein Termin für den nun notwendigen Prozess beim Landgericht ist nicht in Sicht. “Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass sich das Berufungsverfahren so lange hinzieht”, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, jetzt dem Tagesspiegel.
Die Anklagebehörde wirft Voigt, seinem Stellvertreter Frank Schwerdt und dem NPD-Bundesgeschäftsführer Klaus Beier Volksverhetzung sowie Beleidigung des dunkelhäutigen Fußballers Patrick Owomoyela vor. Beim Landgericht hieß es auf Anfrage, das Berufungsverfahren gegen die NPD-Funktionäre habe “wegen vorrangiger älterer Verfahren, darunter viele Haftsachen”, bislang nicht terminiert werden können. Die zuständige Kammer seit “derzeit sehr stark belastet”. Wann das Verfahren starten könnte, bleibt offen.
(Frank Jansen)