Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern werden in Zukunft dabei mitreden, welche Projekte gegen Rechtsextremismus vom Bund gefördert werden. Deren Berichte “sind ein wichtiges Indiz dafür, ob es sich bei dem betroffenen Träger oder den sonstigen Partnern um eine den Zielen des Grundgesetzes verpflichtete Organisation handelt oder ob daran Zweifel bestehen”, heißt es in der Antwort des Familienministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei-Bundestagsfraktion. Und weiter: “Eine Erwähnung schließt eine Zusammenarbeit in der Regel aus.”
Der Abgleich mit dem Verfassungsschutz geht zurück auf eine Initiative von Familienministerin Kristina Schröder (CDU). Ab 2011 müssen Projekte, die Geld aus dem Anti-Rechts-Bundesprogramm “Toleranz fördern – Kompetenzen stärken” erhalten, ein Bekenntnis zur “freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik” ablegen. Sie müssen auch ihre Partner auf dieses Bekenntnis hin überprüfen.
Unterzeichne ein Träger diese Erklärung nicht, erhalte er keine Förderung, heißt es in der Antwort, die der taz vorliegt. Wenn das Ministerium Hinweise auf Verstöße eines Trägers gegen die Klausel erhalte, würden diese in Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Verfassungsschutz überprüft.
“Der Verfassungsschutz wird künftig darüber entscheiden, mit wem die Projekte zusammenarbeiten dürfen und mit wem nicht”, sagte Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linkspartei-Fraktion, am Donnerstag. Das Ministerium kehre die Beweislast um und verunsichere die Projekte gegen Rechtsextremismus. “Diese sollen mit Hilfe des Geheimdienstes Spitzelarbeit leisten”, sagte Jelpke weiter.
An die hundert Personen und Initiativen aus Wissenschaft, Politik und Demokratieprojekten hatten angekündigt, die Erklärung zu verweigern – darunter etwa Anetta Kahane von der Amadeu Antonio Stiftung.
“Die Antworten des Ministeriums bestätigen meine Befürchtungen” sagte Bianca Klose, die Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin. “Wo die Bundesregierung bislang zivilgesellschaftliches Engagement förderte, setzt sie jetzt auf staatliche Kontrolle und Misstrauen.” Dadurch entstünden hohe Hürden für demokratisches Handeln.
Unterzeichne ein Träger diese Erklärung nicht, erhalte er keine Förderung, heißt es in der Antwort, die der taz vorliegt. Wenn das Ministerium Hinweise auf Verstöße eines Trägers gegen die Klausel erhalte, würden diese in Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Verfassungsschutz überprüft.
“Der Verfassungsschutz wird künftig darüber entscheiden, mit wem die Projekte zusammenarbeiten dürfen und mit wem nicht”, sagte Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linkspartei-Fraktion, am Donnerstag. Das Ministerium kehre die Beweislast um und verunsichere die Projekte gegen Rechtsextremismus. “Diese sollen mit Hilfe des Geheimdienstes Spitzelarbeit leisten”, sagte Jelpke weiter.
An die hundert Personen und Initiativen aus Wissenschaft, Politik und Demokratieprojekten hatten angekündigt, die Erklärung zu verweigern – darunter etwa Anetta Kahane von der Amadeu Antonio Stiftung.
“Die Antworten des Ministeriums bestätigen meine Befürchtungen” sagte Bianca Klose, die Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin. “Wo die Bundesregierung bislang zivilgesellschaftliches Engagement förderte, setzt sie jetzt auf staatliche Kontrolle und Misstrauen.” Dadurch entstünden hohe Hürden für demokratisches Handeln.
Bei der Zusammenarbeit mit Vertretern der Linkspartei müsse auf die Heterogenität der Partei geachtet werden, argumentiert das Ministerium. Manche Zusammenschlüsse wie die Kommunistische Plattform seien offen extremistisch, andere Gremien und Mandatsträger könnten “natürlich Partner in Projekten sein”. Wenn Träger unsicher seien, sollten sie beim Land oder Bund nachfragen.
Von Andreas Speit