(16.07.2010) RBB-Inforadio

In der Begründung heißt es, solange die NPD nicht verboten sei, dürfe sie ihre Meinung frei äußern. Grenzen setze nur das Strafrecht. Der Hintergrund: Im April vergangenen Jahres wollte die NPD im Rathaus Reinickendorf ihren Bundesparteitag abhalten. Das Bezirksamt wollte aber der rechtsextremen Partei keinen Raum überlassen. Dagegen klagte die NPD zum ersten Mal und gewann.

Der Parteitag fand statt – aber unter der Bedingung, dass auf dem Parteitag keine antisemitischen, rechtsextremistischen oder rassistischen Äußerungen gemacht werden. So stand es in einer Nutzungsvereinbarung, die das Bezirksamt der NPD abtrotzte. Genau dadurch aber sieht sich die NPD benachteiligt – sie will sich nämlich nicht vorschreiben lassen, welche politischen Äußerungen sie bei einem Parteitag in öffentlichen Räumen tätigen darf.

Wie weit dürfen Demokraten im Kampf gegen die NPD gehen? Hat die NPD kein Recht darauf, bei der Vergabe öffentlicher Räume so behandelt zu werden wie andere Parteien?

Das MBR habe bereits vor Jahren einen Mustervertrag entwickelt, der als Mietvertrag besagt, dass bei Veranstaltungen keine rassistischen Inhalte vorfallen dürfen, sagt Bianca Klose vom Mobilen Beratungsteam gegen Rechtsetxtremismus (MBR). “Es geht vor allem darum, dass allen Parteien so ein Mietvertrag vorgesetzt wird – derzeit hat offenbar die NPD als einzige Partei ein Problem damit. Sie klagt vor dem Gericht ihr Recht ein, sich antidemokratisch und rassistisch äußern zu dürfen.”

Bianca Klose vom Mobilen Beratungsteam gegen Rechtsetxtremismus (MBR) im Gespräch mit Dietmar Ringel.

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