Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf muss der rechtsextremen NPD keine Räume für ihren Landesparteitag an diesem Sonnabend zur Verfügung stellen. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht am Freitag einen Eilantrag der NPD abgelehnt. Die NPD wollte in der Seniorenfreizeitstätte Gallwitzallee 53 in Lankwitz ihren Landesparteitag abhalten. Bereits zwei Mal hatten die Rechten die Räume gemietet, zuletzt im Juli 2008. Jedes Mal sah der Bezirk keine Handhabe, der NPD die Räume zu verweigern. Der Grund: Alle zugelassenen Parteien haben das Recht, kommunale Räume zu nutzen. Aus diesem Grund war bereits im November 2006 der Bezirk Reinickendorf von einem Gericht verpflichtet worden, Räume an die NPD zu vermieten.
Nun aber hatte Steglitz-Zehlendorf im Vertrag verfügt, dass die Veranstaltung keine “rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen” Inhalte haben dürfe. Als die NPD den Vertrag deshalb nur unter Vorbehalt unterzeichnete, sah der Bezirk den Mietvertrag als nicht geschlossen an und vermietete die Räume kurzerhand an die CDU.
Die geübte Praxis sei rechtlich “nicht zu beanstanden”, erklärte das Verwaltungsgericht. Der Bezirk könne die Vermietung seiner Räume davon abhängig machen, “ob diese für verfassungsfeindliche Zwecke genutzt würden”. Norbert Schmidt, CDU-Sozialstadtrat in Steglitz-Zehlendorf, zeigte sich erfreut über das Urteil. “Damit hat erstmals ein Bezirk die NPD aus seinen Räumen ferngehalten”, sagte er. Zufrieden äußerte sich auch Annika Eckel vom Mobilen Beratungsbüro gegen Rechtsextremismus, das die Bezirke bei der Formulierung entsprechender Verträge unterstützt. “Solche Verträge sind ein Modell für die Zukunft”, sagte sie. Das Thema stehe auch beim nächsten Treffen der Bezirksbürgermeister auf der Tagesordnung.
Ob die NPD vor dem Oberverwaltungsgericht Widerspruch gegen das Gerichtsurteil einlegen wird, war zunächst unklar – ebenso, wo der Landesparteitag stattfinden soll. Die NPD war am Freitagnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
(Claudia Fuchs)