In der als “Extremismusklausel” bekannt gewordenen Erklärung müssen sich Projektträger zum Grundgesetz bekennen und die Verfassungstreue ihrer Partnerorganisationen gewährleisten. Aus Sicht des Berliner Senats ist das eine pauschale Misstrauenserklärung gegen die Initiativen, die sich gegen Extremismus und für Demokratie engagieren. Zudem bezweifelt er die juristische Zulässigkeit und Umsetzbarkeit der Erklärung.
Betroffen sind in Berlin die großen Beratungsprojekte wie die Opferberatung “ReachOut” und die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus “MBR” sowie viele kleine Projekte auf Bezirksebene. Das Land Berlin hat bereits im Januar gegen die Verwendung der Demokratieerklärung in Zuwendungsbescheiden Widerspruch bei der zuständigen Bundesbehörde eingelegt. Dieser wurde zurückgewiesen.