Auf Anordnung des Bundesfamilienministeriums müssen Initiativen gegen Rechtsextremismus neuerdings für Fördergelder aus dem Programm “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” eine Demokratieerklärung unterschreiben. Darin enthalten ist eine Extremismusklausel, in der die Antragsteller ihre Verfassungstreue unterschreiben müssen – und die ihrer Partner gleich mit. Für entsprechende Nachforschungen könne der Verfassungsschutz konsultiert werden. Der Senat wertet das als “pauschale Misstrauenserklärung gegen die vielen Initiativen, die sich gegen Extremismus und für Demokratie engagieren”. Die Klausel sei juristisch zweifelhaft und für die Träger in der Umsetzung “praktisch unmöglich”.
Bereits im Januar hatte Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) wegen der Demokratieerklärung Widerspruch gegen einen vom Bund zugeteilten Förderbescheid von 250.000 Euro für Berliner Anti-rechts-Projekte eingelegt. Der Bund hatte den Widerspruch zurückgewiesen. Berlin könne dagegen nicht klagen, weil nur die Projektträger, nicht das Land, klageberechtigt seien, sagte eine Senatssprecherin. Deshalb nun die Bundesratsinitiative.
Bianca Klose von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) begrüßte den Schritt als “starkes, demokratisches Signal gegen eine undemokratische Klausel”. Durch die vom Bund eingefrorenen Gelder arbeite man derzeit “auf Vorschüssen aus Landesgeldern”. Längerfristig sei damit die volle Finanzierung der MBR in Gefahr, so Klose.
_Von Konrad Litschko-