Betont gelassen kaut er sein Kaugummi, die viel zu große Sonnenbrille setzt er selbst im dunklen Gerichtsflur nicht ab. Fast immer wenn es um die umstrittene Modemarke Thor Steinar geht, fällt sein Name: Uwe Meusel, der sonnengebräunte Geschäftsmann aus Königs Wusterhausen. Obwohl er kein Wort mit den Journalisten reden will, merkt man ihm seine Siegessicherheit an. Thor Steinar gilt als eines der beliebtesten Accessoires in der Neonazi-Szene. Mit der Marke werden jedes Jahr Millionenumsätze gemacht. Normalerweise ist Meusel nur vor Gericht zu sehen, wenn wieder über die Räumung eines seiner Geschäfte verhandelt wird. Am Dienstag musste er vor dem Amtsgericht Tiergarten als Privatperson auf die Anklagebank.
Meusel, zweiter Geschäftsführer der Mediatex GmbH, die für Thor Steinar auftritt, wird vorgeworfen, mit einer Begleiterin im Sommer 2008 Hausfriedensbruch in einer Galerie in der Rosa-Luxemburg-Straße in Mitte begangen zu haben. Wenige Monate zuvor hatte in derselben Straße ein Thor-Steinar-Geschäft namens “Tønsberg” eröffnet. Um gemeinsam gegen den Laden in Mitte zu protestieren, bildete sich 2008 eine Bürgerinitiative von Anwohnern und Kulturschaffenden. Als Sprecherin trat damals Lilian Engelmann auf. Am 16. Juli sollen Uwe Meusel und Franziska K. die Galerie von Engelmann betreten und aggressiv auf sie eingeredet haben. “Er wollte uns definitiv einschüchtern”, sagte Anna Papenberg, die sich zu dem Zeitpunkt auch in der Galerie befand. Trotz mehrfacher Aufforderung hätten sich Meusel und seine Begleiterin geweigert zu gehen.
Bevor Meusel die Räume schließlich doch verließ, habe er die Anwesenden schließlich direkt bedroht. “Er sagte mir, ich solle in Zukunft lieber auf meine Gesundheit achten”, so Papenberg. Daraufhin rief sie die Polizei. Umso überraschter war Papenberg, als sie am Dienstag erfuhr, dass gegen Meusel nicht wegen Bedrohung, sondern lediglich wegen Hausfriedensbruch ermittelt wurde.
Obwohl die Richterin die “Strafwürdigkeit” seiner Tat ausdrücklich bestätigte, konnten Meusels Anwälte noch vor der eigentlichen Verhandlung hinter geschlossenen Türen einen Deal mit der Staatsanwaltschaft aushandeln. Weder Meusel noch die Zeugen mussten vor Gericht eine Aussage machen. Gegen eine Zahlung von 4.000 Euro wurde das Verfahren eingestellt. Meusels Begleiterin muss 1.400 Euro zahlen. Während die Richterin das Ende der Verhandlung ankündigt, dreht sich Meusel triumphierend lächelnd zu der enttäuschten Zeugin um – dieses Mal ohne Sonnenbrille.
Wie schnell Meusel die Fassung verliert, zeigte sich einige Minuten zuvor. Schon vor Beginn der Verhandlung stürmte Meusel plötzlich vor dem Gerichtssaal auf einen Journalisten los, der ihn fotografieren wollte. Erst als ein Gerichtsdiener herbeieilte, ließ er von dem Fotografen ab. Anschließend begann Meusel mit einem Handy die anwesenden Journalisten und Prozessbeobachter zu fotografieren.
“Ich bin irritiert, dass hier offenbar eine klare Bedrohung stattgefunden hat, die einfach nicht juristisch geahndet wird”, sagte Bianca Klose von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR). Der Ausgang der Verhandlung sei ein falsches Signal an alle Menschen, die sich zivilgesellschaftlich gegen Rechtsextremismus engagieren.
“Der Prozess zeigt, dass von solchen Läden sehr wohl für die Anwohner eine Bedrohung ausgeht”, sagte Clara Herrmann, die für die Grünen im Abgeordnetenhaus sitzt. Auch in Friedrichshain, wo in der Petersburger Straße vor kurzem ein weiteres Thor-Steinar-Geschäft eröffnet hat, gebe es ähnliche Probleme. Mehrere Migrantenvereine hätten Herrmann berichtet, dass sich ihre Mitglieder auf der Straße seit der Eröffnung von der rechtsextremen Kundschaft des Geschäfts bedroht fühlen.
Erst vergangene Woche wies das Kammergericht die Berufung der Betreiber des “Tønsberg” gegen die vom Landgericht verhängte Räumung des Geschäfts zurück. Der Mietvertrag sei wegen arglistiger Täuschung von Anfang an nichtig gewesen, so das Gericht. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass die Betreiber in Revision gehen. Bei dem Thor-Steinar-Laden in Friedrichshain hat der Vermieter ebenfalls angekündigt die Räumung gerichtlich durchzusetzen.
(Johannes Radke)