Ein weltoffenes und buntes Straßenfest mit Musik und Unterhaltung für alle: Jedes Wochenende wird irgendwo in der Stadt oder auf dem Land kräftig gefeiert. Doch immer wieder kommt es vor, dass Rechtsextreme solche Veranstaltungen aufsuchen. Oft wollen sie »nur« durch ihre bloße Anwesenheit provozieren, mitunter kommen sie aber auch, um einzuschüchtern und zu pöbeln, Engagierte zu fotografieren, oder sie werden sogar handgreiflich. Die Anwesenden sind in solchen Situationen oft überfordert und unsicher. Die Polizei argumentiert in vielen Fällen wenig hilfreich: Wenn (noch) keine Straftaten begangen wurden, könne man gegen Rechtsextreme nicht vorgehen. Doch das stimmt nicht!
Die vorliegende Handreichung soll einen Überblick über die rechtliche Situation geben und zeigen, wie ein Straßenfest vor Störungen durch Rechtsextreme, Rassist_innen und Antisemit_innen geschützt werden kann. Eine gute Vorbereitung mit den hier beschriebenen Handlungsempfehlungen ermöglicht, bestimmte Personenkreise vom Fest zu verweisen – oder sie gar nicht erst auf das Gelände zu lassen.
Feste feiern ohne Nazis. Handlungsempfehlung für störungsfreie Straßenfeste (2015); 12 Seiten; Hg.: MBR/VDK e.V.