Sie wollen verhindern, dass Geburtstagsfeiern der rechten Szene im Gemeindesaal stattfinden? Die NPD plant, ihren Landesparteitag im Veranstaltungssaal des städtischen Kulturzentrums durchzuführen und Sie wissen nicht, was Sie dagegen unternehmen können? Sie möchten nicht, dass der Bezirksverband einer rechtsextremen Partei ein Fußballturnier in einer öffentlichen Sportanlage ausrichtet?
All das sind Situationen, mit denen Entscheidungsträger_innen in Bezirken und Gemeinden angesichts raumgreifender Normalisierungsstrategien der Rechtsextremen immer häufiger konfrontiert werden. Daher kommt ihnen eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung raumgreifender Normalisierungsstrategien zu. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) hat daher eine Handreichung erstellt, die kommunale Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in ihrem politischen und rechtlichen Handeln gegen Rechtsextremismus – und speziell im Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen – unterstützen soll.
Die 60-seitige Broschüre fasst den Stand der bundesweiten Rechtssprechung zur Abwehr rechtsextremer Nutzungsansprüche im öffentlich-rechtlichen Bereich zusammen. Sie gibt einen Überblick über die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen, erklärt relevante Grundbegriffe und enthält zahlreiche Beispiele und Urteile. Praxisnah erläutert die Handreichung Optionen, wie eine zeitweise oder grundsätzliche Abwehr von rechtsextremen Nutzungsversuchen begründet werden kann.
Die Handreichung, der darin enthaltene Muster-Raumnutzungsvertrag sowie weiterführende fachliche Beratung (im Berliner Raum) kann bei der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) angefordert werden: presse@mbr-berlin.de
Handlungs-Räume. Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen von öffentlich-rechtlichen Veranstaltungsräumen (2008); 60 Seiten; Hg: MBR/VDK e.V.