Extremismusklausel im Bund und in Sachsen rechtswidrig

26.04.2012: Pressemitteilung von Amadeu Antonio Stiftung, AKuBiZ, Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) und Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAKR)

Extremismusklausel im Bund und in Sachsen rechtswidrig

Rückkehr zu vertrauensvoller Zusammenarbeit gefordert

Nach dem gestrigen Urteil des Dresdner erwaltungsgerichts, ist die vom Bundesfamilienministerium geforderte Extremismusklausel rechtswidrig. Die Amadeu Antonio Stiftung fühlt sich durch das Urteil in ihrer Annahme bestätigt, dass eine derartige Klausel nicht rechtskonform ist. Kristina Schröder hat eineinhalb Jahre lang die Kritik ignoriert, zu Unrecht, wie nun auch das Gericht bestätigt.

Die Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, fordert nun die nötigen Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen: “Mit der Rücknahme der Extremismusklausel bietet sich der Ministerin die Chance, das Vertrauen zurückzugewinnen und zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus zurückzukehren.”

Dass nun der Sächsische Innenminister, Markus Ulbig, trotz dieses eindeutigen Urteils des Verwaltungsgerichts, keinen Handlungsbedarf sieht, ist bedauerlich. Die sogenannte “Sachsenklausel” ist vom Urteil des Gerichts ebenso betroffen. Sie ist in gleichem Maße unbestimmt wie die Klausel des Familienministeriums, wie ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Sächsischen Landtags bereits im Oktober 2011 feststellte.

Der Bekenntniszwang zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist und bleibt ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

Sowohl Kristina Schröder, als auch Markus Ulbig stehen in der Pflicht, die Kritik der Zivilgesellschaft ernst zu nehmen und jegliche Hindernisse, die dem demokratischen Engagement entgegenstehen, aus dem Weg zu räumen.

Seit ihrer Gründung 1998 ist es das Ziel der Amadeu Antonio Stiftung, eine demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wendet.

Zum Hintergrund:

Seit Oktober 2010 müssen alle Empfänger von Bundesmitteln die so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, um staatliche Fördergelder beziehen zu dürfen. Dabei müssen sich Initiativen nicht nur selbst zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sondern auch für die Verfassungstreue seiner Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig. In Sachsen muss sich zudem auch jeder einzelne Kooperationspartner einer Initiative gegen Neonazis schriftlich zur FdGO bekennen.

Seit der Einführung der Extremismusklausel sind die betroffenen Initiativen mit Kontrolle, Misstrauen und der schleichenden Verstaatlichung zivilgesellschaftlicher Aufgaben konfrontiert. Der Pirnaer Verein AKuBiZ will das – stellvertretend für die kritische Zivilgesellschaft – nicht hinnehmen.

Hier können Sie die Klagebegründung des AKuBiZ online abrufen: akubiz.de

Pressespiegel

27.04.2012: Pressemitteilung von MdB Sönke Rix (SPD) | Aus für die Extremismusklausel

25.04.2012: Leipziger Internetzeitung | Verwaltungsgericht erklärt Extremismusklausel für rechtswidrig: Eine Ohrfeige für die Familienministerin

25.04.2012: Publikative.org | Schlappe für Schröders Extremismusklausel

25.04.2012: Mut gegen rechte Gewalt | Teilerfolg gegen Extremismusklausel

25.04.2012: Spiegel online | Urteil in Dresden. Verwaltungsgericht kippt Extremismusklausel

25.04.2012: MDR | Extremismusklausel ist rechtswidrig