Gutachter bestätigt: Umstrittene Extremismusklausel ist weitgehend „mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält indessen weiter an seinem Entwurf fest, nach dem ab dem kommenden Jahr eine Überprüfung aller vom Bund geförderten Vereine, Projekte und Initiativen geplant ist: Die geförderten Projekte müssen qua Unterschrift bestätigen, dass sie “eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten” und “auf eigene Verantwortung dafür Sorge tragen”, dass Organisationen und Referenten, mit denen sie kooperieren “sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten”. Überprüfen sollen die Projekte dies u.a. anhand der Berichte des Verfassungsschutzes. Zudem müssen die Projekte unterschreiben, “dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller und immaterieller Leistung Vorschub geleistet wird.”

Anlass für die Debatte um die “Extremismusklausel” in der Öffentlichkeit war der Eklat bei der Verleihung des Sächsischen Förderpreises für Demokratie Anfang November.

Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Battis liegt seit Ende November vor.

Presse zum Gutachten und zur Extremismus-Klausel

Weitere Informationen und links zur Debatte

3sat-Beitrag vom 03.12.2010 | Eine Frage der Gesinnung. Linke Demokratieprojekte unter Generalverdacht

Ausschnitt der Rede von Gesine Schwan zum Sächsischen Förderpreis für Demokratie auf Youtube

Online-Petition ‘Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert, macht sich verdächtig! Aufruf gegen Generalverdacht und Bekenntniszwang’

Mobile Beratungsteams und Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt fordern: ‘Extremismusklausel’ zurücknehmen!